Einreisebestimmungen

Slowakische Republik

Personen

Es genügt der Reisepass oder Personalausweis, der noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Für Kinder unter 15 Jahren ist der Eintrag im Pass eines Elternteils möglich. Jugendliche benötigen bereits ab 15 Jahren einen eigenen Kinderausweis oder Reisepass. Der Kinderausweis muss ab 4 Jahren mit einem Lichtbild versehen sein.

Für Hund und Katze

Im internationalen Impfpass (erhältlich beim Tierarzt) muss eingetragen sein:
Tollwutimpfung, Staupe, Hepatitis und Parvovirus bei Hunden bzw. Panleukopenie bei Katzen (mindestens 1 Monat, max. 12 Monate alt). Liegt die Impfung gegen den Virenkomplex nicht vor, benötigen Hunde und Katzen statt dessen ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (max. 3 Tage alt). Maulkorb und Leine sind mitzuführen.

Reisegepäck

Gebrauchsgüter

Der Reisebedarf für den  persönlichen Gebrauch ist zollfrei, muss aber wieder ausgeführt werden. Geschenke bis zum Wert von 3000 Kronen können innerhalb eines Monats zollfrei eingeführt werden.

Alle Wertgegenstände (z. B. Kameras, Videogeräte, Armbanduhren etc.) sowie Gegenstände, die nicht offensichtlich zum persönlichen Reisegepäck gehören, sind bei der Einreise zu deklarieren. Der Verlust dieser Gegenstände (z. B. Diebstahl) ist unverzüglich bei der Polizei und anschließend bei der zuständigen Zollbehörde anzuzeigen.

Für die Einfuhr von Jagdwaffen ist ein Waffenbegleitschein erforderlich, der von den slowakischen Vertretungen ausgestellt wird.

Lebens- und Genussmittel

Zollfrei verbleiben für den persönlichen Verbrauch: 50 g Parfüm oder 250 ml Eau de Cologne, 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 g andere Tabakwaren, 2 Liter Wein und 1 Liter Spirituosen.

Ausfuhr

Erkundigen Sie sich bereits bei der Einreise nach den strengen Ausfuhrbestimmungen.


Tschechische Republik

Personen

Der Reisepass oder Personalausweis ist ausreichend, sie müssen noch mindestens 3 Monate gültig sein. Kinder unter 15 Jahren können im Pass eines Elternteils eingetragen sein oder einen Kinderausweis mit sich führen. Kinderausweise müssen unabhängig von dem Alter des Kindes mit einem Lichtbild versehen sein.

Jugendliche ab 15 Jahren benötigen einen eigenen Personalausweis oder Reisepass.

Bei der Einreise müssen ein Nachweis über ausreichende Finanzmittel sowie einer privaten Auslandskrankenversicherung vorgewiesen werden.

Für Hund und Katze

Im internationalen Impfpass (erhältlich beim Tierarzt) muss eingetragen sein:
Tollwutimpfung  (mindestens 1 Monat, max. 1 Jahr alt).

Reisegepäck

Gebrauchsgüter

Der Reisebedarf für den  persönlichen Gebrauch ist zollfrei, muss aber wieder ausgeführt werden. Geschenke dürfen bis zum Wert von 6000 CZK mitgenommen werden, für Kinder liegt die Wertgrenze bei 3000 Kronen.

Gegenstände von höherem technischen Marktwert (z. B. Fotoapparate, Kameras, Videogeräte, etc.) sowie Gegenstände, die nicht offensichtlich zum persönlichen Reisegepäck gehören, sind bei der Einreise zu deklarieren. Ihr Verlust (z. B. Diebstahl) ist unverzüglich bei der Polizei und anschließend bei der tschechischen Zollbehörde anzuzeigen.

Die Einfuhr von Jagdwaffen ist nur mit einer besonderen Genehmigung möglich; diese muss bei der tschechischen Botschaft beantragt werden.

Lebens- und Genussmittel

Zollfrei verbleiben für den persönlichen Verbrauch: 50 g Parfüm oder 250 ml Eau de Cologne, 200 Zigaretten oder 250 g Tabak, 2 Liter Wein und 1 Liter Spirituosen (ab 18 Jahre).

Ausfuhr

Erkundigen Sie sich bereits bei der Einreise nach den strengen Ausfuhrbestimmungen.